LOGOPÄDIE FÜR ERWACHSENE
Öffnungszeiten
Montag 12:00 - 18:00
Dienstag 9:00 - 16:00
Mittwoch 9:00 - 16:00
Donnerstag 12:00 - 18:00
Freitag 9:00 - 13:00
Termine nach telefonischer Vereinbarung
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MEIN BEHANDLUNGSSPEKTRUM
für erwachsene Menschen.
Ich helfe Ihnen gern bei Störungen
› des Schluckvorgangs
› der Wortfindung
› der Sprachproduktion
› des Sprachverständnisses
› der Lese-, Schreib- und Rechenleistung
› der Steuerung und Ausführung von Sprechbewegungen
› der Gedächtnisleistung
› der Stimmgebung
THERAPIE
Unser erster Termin beginnt mit einem Anamnesegespräch und einer möglichst standardisierten Diagnostik.
Auf der Basis der Befundergebnisse legen wir dann gemeinsam die Therapieschwerpunkte und Ihre alltagsrelevanten Therapieziele fest.
Während der gesamten Behandlungsdauer unterstütze ich Sie durch hilfreiche Informationen rund um Ihre Behandlung, durch Anleitungen und Materialien zu häuslichen Übungen und stehe, wenn Sie es wünschen, gerne auch Ihren Angehörigen beratend zur Seite.
HEILMITTELVERORDNUNG
Bei entsprechender Diagnose stellen Ihnen folgende Ärzte eine Heilmittelverordnung für Logopädie aus.
› Hausärzte› Internisten
› Neurologen
› HNO-Ärzte
› Kieferorthopäden
› Zahnärzte
Die Gültigkeit dieser Verordnung beträgt 28 Tage nach Ausstellungsdatum.
HAUSBESUCHE
Gerne komme ich auch zum Hausbesuch zu Ihnen.
Der Arzt kann Ihnen die logopädische Therapie als Hausbesuch verordnen, sofern Sie aufgrund starker körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind eine Praxis aufzusuchen, um dort behandelt zu werden.
BEHANDLUNGSKOSTEN
Die Kosten einer verordneten logopädischen Therapie werden von den Krankenkassen übernommen.
Patienten über 18 Jahre sind jedoch gesetzlich verpflichtet einen Eigenanteil der Behandlungskosten zu tragen. Dieser Eigenanteil entfällt, sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse besitzen.
Die Zuzahlung beträgt› 10 € je Verordnung
› plus 10 % des Verordnungswertes
und muss von Ihnen innerhalb der laufenden Behandlung erbracht werden.Sollte die Behandlung vorzeitig beendet werden, können Sie sich den Differenzbetrag von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN
Meine Privatpreise gestalte ich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Beihilfeberechtigte Beamte müssen mit Zuzahlungen rechnen, sofern Sie nicht eine 100% Übernahme von Heilmittelleistungen mit Ihrer privaten Versicherung abgeschlossen haben. Nähere Informationen und Hilfen im Umgang mit Ihrer Privatversicherung finden Sie auf www.privatpreise.de.
Sie können mich gerne anrufen, wenn Sie noch Fragen haben.
NÜTZLICHE LINKS FÜR PATIENTEN UND ANGEHÖRIGE
Hier stelle ich Ihnen einige Verlinkungen zu anderen Websites zur Verfügung, die Sie vielleicht interessieren könnten.